Bauten- und Objektbeschichterin / Bauten- und Objektbeschichter
Farbtechnik und Raumgestaltung
Sie lernen sämtliche Malerarbeiten an Neubauten und die Erhaltung des vorhandenen Bestandes älterer Bauwerke und Anlagen.
Zur Erhaltung älterer Bauwerke gehören die Betonsanierung und die Ausführungen von Energie einsparenden Wärmedämmungen, das Bodenverlegen und der Trockenbau, Denkmalpflege- oder Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten, aber auch das werbewirksame Gestalten von Schriften, Schildern, Ausstellungsständen.
Sie lernen die für diesen Bereich wichtigen Qualifikationen wie die Gestaltung, die Oberflächentechnik, die Beschichtungstechnik, die Instandsetzung und die Instandhaltung.
Die Inhalte der schulischen und betrieblichen Ausbildung entsprechen weitgehend denen der Vollausbildung zur Malerin und Lackiererin oder zum Maler und Lackierer, allerdings mit geringeren Anforderungen. Sie können diese Ausbildung auch ohne Hauptschulabschluss beginnen. Nach dieser zweijährigen Ausbildung können Sie bei entsprechender Eignung noch ein Ausbildungsjahr anhängen, um dann auch den Gesellenbrief zur Malerin und Lackiererin bzw. zum Maler und Lackierer zu erhalten.
Ausbildungsinhalte
Zur Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag) mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen sein. Die handwerkliche (praktische) Ausbildung findet im Betrieb statt. Die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Im ersten Ausbildungsjahr sind zwei Berufsschultage vorgesehen, im zweiten Jahr ein Berufsschultag pro Woche. Die Inhalte verteilen sich folgendermaßen auf die Ausbildungsjahre:
1. Ausbildungsjahr
BENENNUNG |
Metallische Untergründe bearbeiten |
Nichtmetallische Untergründe bearbeiten |
Oberflächen und Objekte herstellen |
Oberflächen gestalten |
2. Ausbildungsjahr
BENENNUNG |
Schutz- und Spezialbeschichtungen ausführen |
Instandhaltungsmaßnahmen ausführen |
Dämm-, Putz-, und Montagearbeiten ausführen |
Oberflächen und Objekte bearbeiten und gestalten |
Prüfungen und Ausblick
Eine Zwischenprüfung findet zum Ende des ersten Ausbildungsjahres, die Gesellenprüfung am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Bei erfolgreichem Berufsschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4,0 wird der Sekundarabschluss I (Hauptschulabschluss) bescheinigt.
Im Regelfall kann die Ausbildung zum Maler und Lackierer oder zur Malerin und Lachiererin fortgesetzt werden. Sie verlängert sich dann um ein Jahr. Die Ausbildungsinhalte sind mit denen des Malers und Lackierers oder der Malerin und Lackiererin identisch.
Anmeldung und Auskunft
Bitte melden Sie sich hier nach Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses bis Ende der ersten Woche in den Sommerferien an.
BBS II Wolfsburg
Kleiststraße 44
38440 Wolfsburg
Tel 05361 261-222
Im Sekretariat Raum A 010:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr