Malerin und Lackiererin / Maler und Lackierer

Farbtechnik und Raumgestaltung

Zu Ihrem Tätigkeitsfeld gehört die Ausführung sämtlicher Malerarbeiten am Neubau und die Erhaltung des vorhandenen Bestandes an Bauwerken und Anlagen. Ebenso gehören die Betonsanierung und die Ausführungen von Energie einsparenden Wärmedämmungen, Bodenverlegen und der Trockenbau, Denkmalpflege oder Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten, aber auch das werbewirksame Gestalten von Schriften, Schildern, Ausstellungsständen. Sie lernen die für diesen Bereich wichtigen Qualifikationen der Gestaltung, der Oberflächentechnik, der Beschichtungstechnik, der Instandsetzung und der Instandhaltung.

An der BBS 2 wird die Fachrichtung „Gestaltung und Instandhaltung“ beschult.

Ausbildungsinhalte

Zur Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag) mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen sein. Die handwerkliche (praktische) Ausbildung findet im Betrieb statt. Die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt. Die Ausbildung wird durch überbetriebliche Lehrgänge der Maler- und Lackiererinnung ergänzt. Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Im ersten Ausbildungsjahr sind zwei Berufsschultage vorgesehen, im zweiten und dritten Jahr je ein Berufsschultag pro Woche. Die Inhalte verteilen sich folgendermaßen auf die Ausbildungsjahre:

1. Ausbildungsjahr

BENENNUNG
Oberflächen vorbereiten und beschichten
Nichtmetallische Untergründe bearbeiten und beschichten
Metallische Untergründe bearbeiten und beschichten
Oberflächen gestalten

2. Ausbildungsjahr

BENENNUNG
Überholungs- und Erneuerungsbeschichtungen ausführen
Trockenbauelemente verarbeiten
Putzoberflächen erstellen und instand setzen
Oberflächen bekleiden und gestalten

3. Ausbildungsjahr

BENENNUNG
Schutz- und Spezialbeschichtungen ausführen
Wärmedämmmaßnahmen ausführen
Fassaden beschichten und gestalten
Innenräume bekleiden und gestalten

Prüfungen und Ausblick

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet Teil 1 der Gesellenprüfung statt. Das Ergebnis der theoretischen und praktischen Prüfung fließt mit einer Gewichtung von 30 % in die Abschlussprüfung ein. Die abschließende Gesellenprüfung wird am Ende des dritten Ausbildungsjahres durchgeführt.

Wer den Berufsschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 4,0 oder besser erreicht und die Gesellenabschlussprüfung besteht, dem wird der Sekundarabschluss 1 -Realschulabschluss- bescheinigt. Dieser ermöglicht den Besuch weiterführender Schulen.

Anmeldung und Auskunft

Bitte melden Sie sich hier nach Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses bis Ende der ersten Woche in den Sommerferien an.

BBS II Wolfsburg
Kleiststraße 44
38440 Wolfsburg

Tel 05361 261-222
Im Sekretariat Raum A 010:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr