Malerin und Lackiererin / Maler und Lackierer
Farbtechnik und Raumgestaltung
Zu Ihrem Tätigkeitsfeld gehört die Ausführung sämtlicher Malerarbeiten am Neubau und die Erhaltung des vorhandenen Bestandes an Bauwerken und Anlagen. Ebenso gehören die Betonsanierung und die Ausführungen von Energie einsparenden Wärmedämmungen, Bodenverlegen und der Trockenbau, Denkmalpflege oder Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten, aber auch das werbewirksame Gestalten von Schriften, Schildern, Ausstellungsständen. Sie lernen die für diesen Bereich wichtigen Qualifikationen der Gestaltung, der Oberflächentechnik, der Beschichtungstechnik, der Instandsetzung und der Instandhaltung.
An der BBS 2 wird die Fachrichtung „Gestaltung und Instandhaltung“ beschult.
Ausbildungsinhalte
Zur Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag) mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen sein. Die handwerkliche (praktische) Ausbildung findet im Betrieb statt. Die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt. Die Ausbildung wird durch überbetriebliche Lehrgänge der Maler- und Lackiererinnung ergänzt. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Im ersten Ausbildungsjahr sind zwei Berufsschultage vorgesehen, im zweiten und dritten Jahr je ein Berufsschultag pro Woche. Die Inhalte verteilen sich folgendermaßen auf die Ausbildungsjahre:
1. Ausbildungsjahr
BENENNUNG |
Metallische Untergründe bearbeiten |
Nichtmetallische Untergründe bearbeiten |
Oberflächen und Objekte herstellen |
Oberflächen gestalten |
2. Ausbildungsjahr
BENENNUNG |
Schutz- und Spezialbeschichtungen ausführen |
Instandhaltungsmaßnahmen ausführen |
Dämm-, Putz-, und Montagearbeiten ausführen |
Oberflächen und Objekte bearbeiten und gestalten |
3. Ausbildungsjahr
BENENNUNG |
Innenräume gestalten |
Fassaden gestalten |
Objekte in Stand setzen |
Dekorative und kommunikative Gestaltungen ausführen |
Prüfungen und Ausblick
Nach dem zweiten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung mit theoretischen und praktischen Inhalten statt. Die Gesellenprüfung wird am Ende des dritten Ausbildungsjahres durchgeführt.
Wer den Berufsschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 4,0 oder besser erreicht und die Gesellenabschlussprüfung besteht, dem wird der Sekundarabschluss 1 -Realschulabschluss- bescheinigt. Dieser ermöglicht den Besuch weiterführender Schulen.
Anmeldung und Auskunft
Bitte melden Sie sich hier nach Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses bis Ende der ersten Woche in den Sommerferien an.
BBS II Wolfsburg
Kleiststraße 44
38440 Wolfsburg
Tel 05361 261-222
Im Sekretariat Raum A 010:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr