Friseur / Friseurin

Sie pflegen und gestalten Haut und Haare. Dabei gestalten Sie Frisuren mit geeigneten Schneidetechniken und lernen Verfahren zur vorübergehenden sowie dauerhaften Haarumformung und die farbliche Gestaltung der Haare mit unterschiedlichen Techniken und Präparaten. Auch eine Auswahl von individuell auf den Kunden abgestimmten Pflegemaßnahmen und ihre Durchführung zählen zu Ihren Aufgaben als Friseurin oder Friseur und werden Ihnen in der Ausbildung vermittelt. Grundlegende Verfahren zur pflegenden und dekorativen Kosmetik vervollständigen Ihren Tätigkeitsbereich.

Da Sie im engen Kontakt mit den Menschen stehen, die Sie betreuen, ist es für diesen Beruf wichtig, dass Sie sich gut unterhalten können und auf Kundenwünsche eingehen können. Kundenbetreuung heißt auf Wünsche eingehen, selbst Vorschläge machen und einen zufriedenen Kunden entlassen.

Wenn Sie gut mit Menschen umgehen können, kreativ sind und sorgfältig arbeiten können, sind Sie für diesen Beruf besonders geeignet.

Ausbildungsinhalte

Zur Ausbildung muss ein Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag) mit einem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen sein. Im Ausbildungsvertrag wird zusätzlich ein Wahlmodul für die Gesellenprüfung vermerkt, das einen zusätzlichen Ausbildungsschwerpunkt darstellt. Der Ausbilder wird Ihnen die für seinen Betrieb möglichen Module anbieten.. Die handwerkliche (praktische) Ausbildung findet im Betrieb statt, die theoretischen Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt. Die Ausbildung wird durch überbetriebliche Lehrgänge der Friseurinnung ergänzt. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Im ersten Ausbildungsjahr sind zwei Berufsschultage vorgesehen, im zweiten und dritten Jahr jeweils ein Berufsschultag. Die Inhalte der Ausbildung verteilen sich Folgendermaßen auf die Ausbildungsjahre:

1. Ausbildungsjahr

BENENNUNG
Berufsgeschichte
Rechtliche Aspekte der Ausbildung
Fort- und Weiterbildung
Hygiene
Kundenempfang und Kundenbetreuung
Gesprächsführung
Pflege von Haar und Kopfhaut
Kosten- und Verbrauchsberechnungen
Frisurenvorschläge erarbeiten

2. Ausbildungsjahr

BENENNUNG
Frisuren mit verschiedenen Werkzeugen und Techniken erstellen
Haare dauerhaft umformen
Grundlagen der Farblehre
Haare tönen
Haare färben und blondieren
Preisberechnungen

3. Ausbildungsjahr

BENENNUNG
Hände und Nägel pflegen und gestalten
Haut dekorativ gestalten
Marketing
Qualitätsmanagement
Verwaltung
Spezielle Colorationstechniken
Komplexe Beratungen zu besonderen Anlässen
Einarbeiten und Pflege von Haarersatz

Prüfungen und Ausblick

Nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit erfolgt Teil 1 der gestreckten Gesellenprüfung mit praktischen und theoretischen Aufgabenstellungen aus den Inhalten der ersten 18 Monaten der Ausbildung. Das Ergebnis dieser Prüfung geht mit 25% in die Gesamtbewertung ein. Nach 3 Jahren Ausbildungszeit erfolgt der Teil 2 der Gesellenprüfung bestehend aus einem fachpraktischen und einem fachtheoretischen Teil.

Wer den Berufsschulabschluss erreicht (bestandene Gesellenprüfung und ein schulischer Notendurchschnitt von mindestens 4,0) erhält den Sekundarabschluss I (Realschulabschluss). Wird während der Ausbildung ein Jahr lang am zusätzlichen Englischangebot teilgenommen und ein Notendurchschnitt von 3,0 oder besser erreicht, der erhält den erweiterten Sekundarabschluss I. Dieser ist Voraussetzung für den Besuch weiterführender Bildungsgänge.

Anmeldung und Auskunft

Bitte melden Sie sich hier nach Erhalt Ihres Abschlusszeugnisses bis Ende der ersten Woche in den Sommerferien an.

BBS II Wolfsburg
Kleiststraße 44
38440 Wolfsburg

Tel 05361 261-222
Im Sekretariat Raum A 010:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr